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Mit den Förderungen von Bund und Ländern können Sie einen Teil Ihres investierten Geldes zurückhohlen und damit die Amortisierungszeit verkürzen. Wichtig ist, dass für eine Förderung alle Vorgaben der Förderstelle eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass diese je nach Bundesland variieren, daher ist es zu empfehlen vor der Investition sich ausreichend zu informieren.
Es gibt länderspezifischen Förderungen, Förderungen über die Kommunen. Eine Österreich übergreifende Förderung gibt es im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) durch die EAG-Investitionszuschüsse Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen (Keine Mindestgröße für die Erweiterung vorgeschrieben) gefördert. Dazu zählt auch die Neuerrichtungen von Stromspeichern.
Über die Webseite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) können Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen eingereicht werden.
Hier der Link zur Webseite der OeMAG:
www.oem-ag.at/de/home/
Über OeMAG gibt es 2023
folgende förderhöhen
Bis 10KWp. 285€/KWp
Bis 20KWp. 250€/KWp
Ab 20KWp max. 200€/KWp
Steirische Landesförderung über "kleine Wohnbausanierung"
15% des Projektaufwandes.
Darüberhinaus gibt es noch Gemeindeförderungen die separat angefragt werden können.
Um das hohe Interesse an der PV-Förderung bestmöglich abwickeln zu können, wurde ein zusätzliches Budget über den Klima- und Energiefonds geschaffen. Förderwerber:innen müssen sich jedoch nicht entscheiden, ob sie bei der OeMAG oder dem Klima- und Energiefonds einreichen – zentrale Anlaufstelle bleibt die OeMAG. Die OeMAG leitet Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch an den Klima- und Energiefonds weiter.
Infos zum Zusatzbudget: Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage (mit oder ohne Speicher) bis zu einer Leistung von 20 Kilowattpeak beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet, sofern noch Budget im Klima- und Energiefonds verfügbar ist und die Einwilligung zur Weiterleitung der Daten gegeben wurde. Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich für eine Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt. Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen
Förderkategorie A - 10 kWp: 285,-/kWp (110 Mio.)
Förderkategorie B – 10-20 kWp: 250/kWp (50 Mio.)
Förderkategorie C – 20-100 kWp 160,-/kWp (40 Mio.)
Förderkategorie A - 10 kWp: 285,-/kWp (168 Mio.)
Förderkategorie B – 10-20 kWp: 250/kWp (80 Mio.)
Förderkategorie C – 20-100 kWp 160,-/kWp (40 Mio.)
Dieses Jahr gibt es 4 Calls in der Kategorie A und B.
23.03.2023 – 06.04.2023 | 78 Mio. Euro | 285 Euro/kWp
14.06.2023 – 28.06.2023 | 20 Mio. Euro | 285 Euro/kWp
23.08.2023 – 06.09.2023 | 45 Mio. Euro | 285 Euro/kWp
13.09.2023 – 27.09.2023 | 10 Mio. Euro | 285 Euro/kWp
25.10.2023 – 08.11.2023 | 15 Mio. Euro | 285 Euro/kWp
Das genaue Datum der Calls kann sich kurzfristig noch ändern.
23.03.2023 – 06.04.2023 | 30 Mio. Euro | 250 Euro/kWp
14.06.2023 – 28.06.2023 | 15 Mio. Euro | 250 Euro/kWp
23.08.2023 – 06.09.2023 | 15 Mio. Euro | 250 Euro/kWp
13.09.2023 – 27.09.2023 | 10 Mio. Euro | 250 Euro/kWp
25.10.2023 – 08.11.2023 | 10 Mio. Euro | 250 Euro/kWp
23.03.2023 – 06.04.2023| 30 Mio. Euro | 160 Euro/kWp (max.)
23.08.2023 – 06.09.2023 | 5 Mio. Euro | 160 Euro/kWp (max.)
25.10.2023 – 08.11.2023 | 5 Mio. Euro | 160 Euro/kWp (max.)