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Wie bekomme ich Fördermittel?

Was gibt es zu beachten?

Ab 1.1.2024 sind PV Anlagen von der Mwst befreit. Dies ist aber an bestimmte Bedinnungen geknüpft, die Sie beachten müssen. Für Anlagen, die nicht unter diese Befreiung fallen, gibt es weiterhin die Bundesförderung. Die Landesförderung (Kleine Sanierung) ist immer zusätzlich beantragbar. Mit den Förderungen von Bund und Ländern können Sie einen Teil Ihres investierten Geldes zurückhohlen und damit die Amortisierungszeit verkürzen. Wichtig ist, dass für eine Förderung alle Vorgaben eingehalten werden. Es ist zu empfehlen vor der Investition sich ausreichend zu informieren.

Welche Förderungen gibt es?

Neben der Mwst Befreiung gibt es länderspezifischen Förderungen, und Förderungen über die Kommunen. Eine Österreich übergreifende Förderung gibt es im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) durch die EAG-Investitionszuschüsse Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen (Keine Mindestgröße für die Erweiterung vorgeschrieben) gefördert. Dazu zählt auch die Neuerrichtungen von Stromspeichern.

Wie komme ich die Mwst Berfreiung und Förderungen?

Um die Mwst einzusparen ist eine formlose Bestätigung zu Unterzeichnen, welche die Bedingungen der Mwst Regelung beinhalten. Über die Webseite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) können Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen eingereicht werden (www.oem-ag.at/de/home/). Die "Kleine Sanierung" ist unter diesem Link zu erreichen (https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840227/165390930/). Dies ist der Link für die Steiermark, für die jeweiligen Bundesländer gibt es ähnliche Förderungen.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Förderhöhen der OeMAG für 2024 für Anlagen die nicht unter die Mwst Befreiung fallen. sowie die Förder calls werden ab Februar 2024 bekanntgegeben.

Steirische Landesförderung über "kleine Sanierung"
beträgt 15% des Projektaufwandes.

Darüberhinaus gibt es noch die Gemeindeförderung die separat angefragt werden kann.

Klima & Energiefonds Fördermöglichkeit

Sobald die Informationen für 2024 bereitstehen, werden Sie hier beschrieben.

  • Das waren die Fördermittel der einzelnen Kategorien 2022


    Förderkategorie A - 10 kWp: 285,-/kWp (110 Mio.)
    Förderkategorie B – 10-20 kWp: 250/kWp (50 Mio.)
    Förderkategorie C – 20-100 kWp 160,-/kWp (40 Mio.)

  • Das waren die Fördermittel der einzelnen Kategorien 2023

    Die Fördermittel für 2024 stehen noch nicht zur Verfügung.

    Dies waren die Fördermittel für 2023
    Förderkategorie A - 10 kWp: 285,-/kWp (168 Mio.)
    Förderkategorie B – 10-20 kWp: 250/kWp (80 Mio.)
    Förderkategorie C – 20-100 kWp 160,-/kWp (40 Mio.)

Wann kann ich die Förderung beantragen?

Die Daten der Calls werden noch bekanntgegeben.

  • Kategorie A (Anlage 1 kWp bis 10 kWp)

    Noch nicht bekannt

  • Kategorie B (Anlage >10 kWp bis 20 kWp)

    Noch nicht bekannt

  • Kategorie C (Anlage >20 kWp bis 100 kWp)

    Daten noch nicht bekannt

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